Aargauer Parlament will Vermögende steuerlich entlasten
(Keystone-SDA) Im Kanton Aargau sollen natürliche Personen weniger Steuer bezahlen. Der Grosse Rat hat am Dienstag die Steuergesetzrevision mit 88 zu 39 Stimmen nach der ersten Beratung gutgeheissen. Die Bürgerlichen waren dafür, die Linken dagegen. Das Gesetz bringt unter anderem Steuersenkungen für hohe Vermögen.
Die Steuergesetzrevision 2025 sieht eine Senkung der höchsten Tarifstufe der Vermögenssteuer vor (ab 1,26 Millionen Franken), ebenso von Vermögen ab 500’000 Franken. Die steuerfreien Vermögensbeträge für Ehepaare werden auf 260’000 Franken und für Einzelpersonen auf 130’000 Franken erhöht, wie das Parlament entschied.
Ferner sollen der Kinderabzug und der Abzug für die Kosten der Drittbetreuung eines Kindes erhöht werden. Bis zum 14. Altersjahr soll der Kinderabzug 8000 Franken betragen, bis zum vollenden 18. Altersjahr 12’000 Franken.
Die Maximalbetrag für die Drittbetreuung wie Krippe soll von 10’000 auf 25’000 Franken angehoben werden. Zudem soll der Gewinnsteuersatz für Vereine und Stiftungen auf 5,5 Prozent gesenkt werden.
Höherer Eigenmietwert
Die Bürgerlichen machten sich für die Steuersenkungen stark, weil der Kanton die Besteuerung von selbst bewohntem Wohneigentum auf Anfang des Jahres 2025 erhöht. Das Parlament legte den Wert auf 62 Prozent fest. Der Aargau erfüllt derzeit die Vorgaben des Bundesgerichts nicht.
Der Regierungsrat rechnet deshalb mit Mehreinnahmen für den Kanton von 63 Millionen Franken und für die Gemeinden mit Mehreinnahmen von 57 Millionen Franken. Unter dem Strich soll der Kanton jedoch nicht mehr einnehmen, daher die Revision des Steuergesetzes für natürliche Personen.
Bürgerliche wollen Steuersenkungen
Hinter die Vorlage des Regierungsrats stellten sich SVP, FDP, Mitte und GLP. Der Mittelstand müsse jetzt entlastet werden, sagte ein FDP-Sprecher. Die Mehreinnahmen aus der Schätzung der Liegenschaften (Eigenmietwert) müsse ausgeglichen werden. Der Zeitpunkt sei gut, denn der Kanton habe im Jahr 2023 zum siebten Mal in Folge einen Überschuss erzielt. Der Kanton sei schuldenfrei, hiess es.
Der Aargau werde für alle steuerlich attraktiver, hielt ein SVP-Sprecher fest. Es werde interessant, nicht nur im Aargau zu arbeiten, sondern auch zu wohnen und Steuern zu bezahlen. Es sei an der Zeit für weitere Steuersenkungen.
Es gehe darum, vermögende Personen im Aargau zu behalten, sagte Finanzdirektor und Landammann Markus Dieth (Mitte). 10 Prozent der Steuerpflichten bezahlten 80 Prozent der Vermögenssteuern.
Ratslinke unterliegt
Keine Chance hatte der Antrag der Linken im Parlament, die Vorlage an den Regierungsrat zurückzuweisen. Das Parlament lehnte den Antrag mit 92 zu 38 Stimmen ab.
Die SP war grundsätzlich gegen die Vorlage. Die Senkung der Vermögenssteuer führe dazu, dass Steuerpflichtige mit tiefen Vermögen mehr als heute bezahlten, während sehr wohlhabende Personen profitierten. Die Anhörung habe gezeigt, dass die Mehrheit der Gemeinden die Vorlage ablehne.
Auch die Grünen kritisierten die Steuerstrategie des Regierungsrats und stützten den Rückweisungsantrag. Steuern seien gemäss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu entrichten. Der Steuerwettbewerb mit anderen Kantonen sei «absurd». Es sei eine nachhaltige Entwicklung des Kantons notwendig.
Die EVP wies darauf, dass der Mittelstand wie Familien und Rentner nach der Revision letztlich stärker belastet würden. Entlastet würden jedoch Multimillionäre. Das sei falsch.